Lizenzbedingungen — ArbeitszeitCheck Mobile & Terminal
Bedingungen für die jährliche Organisationslizenz zum Einsatz der offiziellen Begleit-Apps ArbeitszeitCheck Mobile und ArbeitszeitCheck Terminal.
Stand: 24. Juli 2026 · Verkaufs-FAQ · Preise
Nur für Organisationen (Unternehmer).
Diese Bedingungen gelten für den Kauf und die Nutzung der Organisationslizenz durch Unternehmen, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Sie sind kein Verbrauchervertrag.
Hinweis zur rechtlichen Prüfung.
Dieser Text fasst unsere aktuelle Verkaufspraxis verbindlich für den Vertragsabschluss zusammen. Eine gesonderte anwaltliche Prüfung durch Ihre Rechtsberatung bleibt empfohlen — insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern oder abweichenden Einkaufsbedingungen.
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Vertragspartner ist die Software by Design GbR, Husumer Baum 2, 24837 Schleswig, Deutschland („Anbieter“), und die kaufende Organisation („Kunde“).
Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich (Textform genügt) zustimmt. Durch Annahme des Angebots, Zahlung der Rechnung oder Aktivierung des Lizenzschlüssels erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die zeitlich befristete, nicht ausschließliche Organisationslizenz für den Einsatz einer oder beider offiziellen Client-Apps:
- ArbeitszeitCheck Mobile — App für benannte Nutzer (Sitze)
- ArbeitszeitCheck Terminal — Stempeluhr-App für gekoppelte Tablets (Geräte-Slots)
Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der Apps gegenüber der eigenen Nextcloud-Instanz des Kunden, auf der die Open-Source-Server-App ArbeitszeitCheck betrieben wird. Die Apps selbst bleiben im Eigentum des Anbieters bzw. seiner Rechteinhaber; lizenziert wird der Zugang, nicht der Verkauf der Softwarekopie.
3. Abgrenzung zur Web-App (AGPL)
Die Nextcloud-Web-App ArbeitszeitCheck steht unter der GNU Affero General Public License v3.0 oder neuer und ist von diesen Bedingungen nicht erfasst. Quellcode und Nutzung der Web-App richten sich ausschließlich nach der AGPL.
Die offiziellen Mobile- und Terminal-Apps sind proprietär. Sie sind nicht AGPL-lizenziert und dürfen ohne gültige Organisationslizenz nicht produktiv für den Stempelzugang eingesetzt werden.
4. Lizenzumfang
- Die Lizenz gilt für die im Angebot bzw. auf der Rechnung genannten Anzahlen von Mobile-Sitzen und/oder Terminal-Geräten und für die dort genannte Laufzeit.
- Mobile-Sitze sind benannte Nextcloud-Nutzerkonten, die der Kunde selbst zuweist. Terminal-Slots entsprechen gekoppelten Geräten.
- Die Lizenz gilt für die eine Produktionsinstanz der Organisation, für die der Schlüssel ausgestellt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Mitarbeitende dürfen die App auf Geräten nutzen, auf denen sie die primären Nutzer sind, sofern ein Sitz bzw. ein gültiges Gerätekoppel vorliegt.
- Demo-Lizenzen sind kostenlos, zeitlich und im Umfang begrenzt und dienen ausschließlich dem Test — nicht dem dauerhaften Produktivbetrieb.
5. Lizenzschlüssel & Eigentum
Der ausgegebene Lizenzschlüssel (AZC2) steht der kaufenden Organisation zu. Er darf nicht an Dritte verkauft, vermietet, verliehen oder außerhalb der Organisation weitergegeben werden.
Der Kunde schützt den Schlüssel angemessen (kein öffentliches Posten in Tickets, Foren oder Chats). Bei Missbrauch oder Weitergabe an andere Organisationen kann der Anbieter die Lizenz sperren bzw. kündigen.
6. Pflichten des Kunden
- Betrieb und Absicherung der eigenen Nextcloud inkl. Backups und Updates
- Korrekte Eintragung des Schlüssels und Zuweisung von Sitzen/Geräten
- Beschaffung von Hardware (Tablets, NFC-Ausweise, Leser), sofern benötigt
- Einhaltung arbeitszeit- und datenschutzrechtlicher Vorgaben in eigener Verantwortung (ArbZG, AZG/ARG, ArG, DSGVO u. a.)
- Keine Umgehung der Lizenzprüfung (z. B. gepatchte Clients) und keine Weitergabe von Signaturgeheimnissen des Anbieters
7. Updates & Support
Während der bezahlten Laufzeit stellt der Anbieter Updates der offiziellen Apps über die üblichen Vertriebskanäle (z. B. Google Play) bereit, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar.
Enthalten ist E-Mail-Support an info@software-by-design.de mit Zielantwort innerhalb von zwei Werktagen. Nicht enthalten: Hosting, 24/7-Hotline, Vor-Ort-Service, individuelle Feature-Entwicklung — außer gesondert beauftragt.
8. Laufzeit & Verlängerung
Die Lizenz läuft für den vereinbarten Zeitraum (üblich 12 Monate) bis zum auf dem Schlüssel angegebenen Datum. Eine Verlängerung erfordert erneute Zahlung und Ausgabe eines neuen Schlüssels mit aktualisiertem Gültigkeitsdatum.
Nach Ablauf endet der Mobile-/Terminal-Zugang. Die Web-App auf der Kundeninstanz bleibt von dieser Lizenz unberührt nutzbar.
9. Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesenen Preise. Öffentliche Listenpreise auf der Website sind unverbindliche Orientierung; verbindlich ist das individuelle Angebot.
Preise sind netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Zahlung nach Rechnung ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lizenzschlüssel wird in der Regel erst nach Zahlungseingang ausgestellt.
Aktuelle Listenpreise: Produktseite Preise. Kaufprozess in Klartext: Verkaufs-FAQ.
10. Erstattung
Ein gesetzliches Verbraucherschutz-Widerrufsrecht besteht für diesen B2B-Vertrag in der Regel nicht.
Der Anbieter räumt freiwillig eine Erstattung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang ein, wenn der Lizenzschlüssel bis dahin nicht auf einer Produktions-Nextcloud aktiviert wurde. Der Antrag erfolgt per E-Mail unter Angabe der Rechnungsnummer.
Nach Aktivierung auf Produktion oder nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der laufenden Periode. Demo-Lizenzen sind kostenlos und nicht erstattungsfähig.
11. Gewährleistung & Haftung
Der Anbieter gewährleistet, dass die lizenzierten Apps bei bestimmungsgemäßer Nutzung und mit unterstützten Versionen der Server-App den beschriebenen wesentlichen Funktionen entsprechen. Keine Garantie für ununterbrochenen Betrieb auf Infrastruktur des Kunden.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung des Anbieters — soweit gesetzlich zulässig — beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); im letzteren Fall begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den vom Kunden für die betroffene Lizenzperiode gezahlten Nettobetrag.
Unberührt bleiben zwingende Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Datenverlust haftet der Anbieter nicht, soweit der Kunde keine angemessenen, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherungskopien erstellt hat.
12. Datenschutz
Arbeitszeitdaten verarbeitet der Kunde auf eigener Infrastruktur. Der Anbieter erhält durch den Lizenzverkauf keinen Zugriff auf die Produktivdaten der Kundeninstanz.
Hinweise zu den Client-Apps: Datenschutz Mobile, Datenschutz Terminal. Website: Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute und öffentlich-rechtliche Körperschaften ist — soweit zulässig — Kiel.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen dieser Bedingungen gelten für neue Käufe und Verlängerungen ab Veröffentlichung auf dieser Seite bzw. ab ausdrücklich vereinbartem Text. Für laufende Perioden bleibt der bei Vertragsabschluss geltende Text maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Kontakt
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